Gemeinsames Statement von 55 Organisationen: Appell an die Bundesregierung

Nein zur „Instrumentalisierung“ durch die Hintertür
Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen

Gerade erst haben die EU-Innenminister*innen sich auf verschärfte Grenzverfahren unter Anwendung einer „Fiktion der Nicht-Einreise“ – die absehbar zu Haft oder haftähnlicher Unterbringung führen wird –, auf eine Ausweitung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“ sowie auf einen unzuverlässigen Solidaritätsmechanismus und die weitgehende Beibehaltung des Dublin-Systems geeinigt.

Doch der Tiefpunkt ist noch nicht erreicht: Es wird mit Hochdruck an einer weiteren massiven Verschärfung gearbeitet. Die schwedische EU-Präsidentschaft will noch die „Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“, (Stand 14. Juni 2023) durchbringen. Es sollen unter anderem die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren – dann für so gut wie alle Gruppen von Geflüchteten – sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Der Verordnungsentwurf, wird aktuell zwischen den EU-Staaten verhandelt.

Vermutlich aus dem Bundesinnenministerium stammt das Papier “Argumente zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)“ vom 21.06.2023. Hierin wird versucht, die von den Kritikern der GEAS-Reform vorgetragenen Argumente zu entkräften; PRO ASYL weist zu Recht darauf hin, dass diese Darstellung inhaltlich fehlerhaft ist - was im Vergleich dem einschlägigen Gesetzestext auch deutlich wird.

Die entsprechende Darstellung von PRO ASYL finden Sie anliegend.

Darüber hinaus finden Sie das ausführliche, gemeinsame Statement, welchem sich auch die AG Migrationsrecht im DAV angeschlossen hat, hier.

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